Klar eingeordnet
Art der Bekanntmachung – Satzung, Wahl, Ausschreibung, Bauleitplanung, Sitzung –, Bereitstellungstag, Gültigkeitszeitraum, Aktenzeichen und Ausgabennummer.
Bekanntmachungen, Ratsinformation, Formulare und Störungsmeldungen sind kein Beiwerk, sondern die Kernaufgabe einer kommunalen Website. Dieser Bereich ist deshalb strukturiert aufgebaut – mit Fristen, Nachweisen und einem Postfach, in dem nichts untergeht.
Jede Veröffentlichung erhält strukturierte Angaben, eine vollständige Versionsgeschichte und einen technischen Nachweis gegen nachträgliche Änderung.
Art der Bekanntmachung – Satzung, Wahl, Ausschreibung, Bauleitplanung, Sitzung –, Bereitstellungstag, Gültigkeitszeitraum, Aktenzeichen und Ausgabennummer.
Erstveröffentlichung, jede Änderung und jede Rücknahme werden als eigene Version mit dem vollständigen Stand zum jeweiligen Zeitpunkt festgehalten.
Die Versionen sind rechnerisch miteinander verkettet, die hinterlegte Datei wird mitgeprüft. Eine nachträgliche Änderung ist dadurch technisch erkennbar.
Kategorien, Veröffentlichungsdatum, Kennzeichnung „im Amtsblatt erschienen“, Detailseiten und ein durchsuchbares Archiv statt verschwundener Aushänge.
Sitzungstermine, öffentliche Tagesordnungen, Unterlagen und Beschlüsse werden übersichtlich veröffentlicht und sind durchsuchbar.
Beginn, Ende, Ort, Tagesordnung und Status – angekündigt, abgeschlossen oder abgesagt.
Unterschieden nach Einladung, Tagesordnung, Vorlage, Niederschrift und Sonstiges.
Beschlusstext und Abstimmungsergebnis, der Sitzung zugeordnet und durchsuchbar.
Was nichtöffentlich, vertraulich oder personenbezogen ist, entscheidet die Gemeinde bei jedem einzelnen Dokument. Diese Abwägung kann kein System abnehmen – die Technik sorgt nur dafür, dass das Freigegebene sauber und auffindbar veröffentlicht wird.
Formulareingänge landen im Postfach der Verwaltung – mit Bearbeitungsstand, statt in einem überfüllten E-Mail-Konto unterzugehen.
Wasserrohrbruch, Straßensperrung, Ausfall der Abfallabfuhr: zeitlich begrenzte Meldungen werden getrennt von den redaktionellen Nachrichten geführt.
Mit Dringlichkeit (Hinweis, Wichtig, Akut), Kategorie, betroffenem Gebiet und Ansprechpartner.
Die Meldung erscheint ab einem Zeitpunkt und verschwindet nach Fristende automatisch wieder.
Je Meldung wird entschieden, ob sie zusätzlich an die Abonnenten geht. Pflicht ist es nicht.
Bereits belieferte Adressen werden bei einem erneuten Lauf übersprungen – ein Abbruch ist gefahrlos wiederholbar.
Wasser, Straße, Abfall, Verwaltung, Bildung, Sicherheit und Sonstiges – Einwohner abonnieren alle oder nur einzelne Kategorien.
Bestätigung über einen einmaligen Link, Abmeldelink in jeder Nachricht, Löschung unbestätigter Anmeldungen nach 30 Tagen.
Aus denselben freigegebenen Inhalten entstehen Webausgabe, Druckfassung, Newsletter, RSS-Feed und vorbereitete Texte für soziale Netzwerke.
Nach den Vorgaben für öffentliche Stellen, redaktionell pflegbar und jederzeit anpassbar.
Ein eigenes Meldeformular für Betroffene, wie es die Verordnung verlangt.
Eigene Seite, die das Angebot der Gemeinde in einfacher Sprache erklärt.
Direkt auf der Website umschaltbar; Bildbeschreibungen werden in der Verwaltung erfasst.
Die Vorlage stammt aus einem Thüringer Projekt. Verweise auf Landesrecht – etwa ThürKO, ThürBekVO und ThürBarrWebG – werden beim Einsatz in einem anderen Bundesland durch die dortigen Vorschriften ersetzt.
Amtsblatt, Ratsinformation, Barrierefreiheit: Wir zeigen, was die Technik leistet – und wo eine Entscheidung Ihres Gemeinde- oder Stadtrats nötig bleibt.