Ortsleben & Sichtbarkeit

Der Ort pflegt sich weitgehend selbst.

Vereine, Feuerwehr, Kita, Bibliothek und ortsansässige Betriebe bekommen einen eigenen Zugang und pflegen ihren Eintrag samt Terminen selbst. Die Gemeinde gibt frei – und verliert dabei nie die Kontrolle darüber, was auf ihrer Website erscheint.

Eigene Zugänge für VereineFreigabe durch die GemeindeJede Freigabe protokolliert
Layoutvorschlag · Ortsbild · KI-BildOrtsleben und Tourismus mit starken Bildern erzählenInhaltsseiten verbinden Orientierung, praktische Angaben und redaktionelle Geschichten.
Vereine & Wirtschaft

Ein Verzeichnis, das tatsächlich aktuell bleibt.

Durchsuchbar, nach Kategorien geordnet, mit Kontaktdaten, Beschreibungstext, Bildern und einer eigenen Detailseite je Eintrag.

Für Vereine

Eine Seite ohne eigene Website

Ein ordentlicher Auftritt auf dem Gemeindeportal – ohne eigene Domain, ohne laufende Kosten, ohne technische Kenntnisse. Termine stehen sofort drin, statt auf den nächsten Redaktionsschluss zu warten.

Für Betriebe

Standortfaktor für kleine Firmen

Öffnungszeiten, Leistungen und Kontaktdaten werden selbst gepflegt. Für viele kleine Betriebe ist das der einzige gepflegte Internetauftritt überhaupt.

Für die Verwaltung

Kein Abtippen mehr

Keine zugeschickten Termine, keine Rückfragen nach Öffnungszeiten, kein Hinterhertelefonieren. Aus stundenlanger Pflegearbeit wird ein kurzer Prüfblick.

Der entscheidende Punkt

Eingereichte Veranstaltungen gehen nicht direkt online.

Sie warten auf die Freigabe durch die Gemeinde. So pflegt sich das Ortsleben selbst, ohne dass die Gemeinde die Kontrolle über ihre Website abgibt.

01Eintrag anlegen

Der Verein oder Betrieb steht bereits im Verzeichnis – oder wird dort angelegt.

02Zugang zuordnen

Ein Konto wird angelegt und über ein Auswahlfeld genau diesem Eintrag zugeordnet.

03Selbst pflegen

Der Zugang sieht nach der Anmeldung nur den eigenen Eintrag und die eigenen Veranstaltungen.

04Gemeinde gibt frei

Eingereichte Termine erscheinen im Dashboard und werden mit einem Klick freigegeben oder begründet zurückgewiesen.

Der Zugang darf

Genau das Eigene

  • den eigenen Verzeichniseintrag bearbeiten
  • eigene Bilder hochladen
  • eigene Plakate gestalten und herunterladen
  • Veranstaltungen erfassen und einreichen
  • den Bearbeitungsstand der Termine sehen
  • Rückmeldungen bei Zurückweisung lesen
Der Zugang darf nicht

An alles andere kommt er nicht heran

Keine Veröffentlichung ohne Freigabe. Kein Blick auf fremde Vereins- oder Firmeneinträge. Kein Zugriff auf Seiten, Amtsblatt, Meldungen oder Dokumente. Keine Einsicht in die Mediathek der Gemeinde – sichtbar sind nur die eigenen Uploads. Keine Einstellungen, keine Benutzerverwaltung.

Zwei Details aus dem Alltag

Was beim Wechsel passiert

Bilder hängen am Vereinseintrag, nicht am Benutzerkonto: Wechselt der Vorstand, bleiben alle Bilder erhalten – der neue Ansprechpartner bekommt einfach einen neuen Zugang. Und zu jeder veröffentlichten Veranstaltung ist nachvollziehbar, wer sie wann freigegeben hat.

Auf dem Dashboard steht die Kachel „Freigaben aus Vereinen“ dauerhaft – auch wenn nichts offen ist. So bleibt die Freigabe ein fester Arbeitsschritt und gerät nicht in Vergessenheit.

Ortsgeschichte

Was den Ort ausmacht, bekommt einen Platz.

Neben Amtlichem und Service ist die Website auch das Gedächtnis des Ortes – und das, was Auswärtige zuerst sehen.

  • Zeittafel: die Ortschronik als bebilderter Zeitstrahl mit Jahreszahlen.
  • Historisches Bilderbuch mit alten Ansichten und Postkarten – nachträglich kolorierte Bilder werden ausdrücklich gekennzeichnet.
  • Fotogalerien und Alben für Feste, Bauvorhaben und Ortsansichten.
  • Sehenswürdigkeiten, Wanderwege, Gastronomie und Übernachtung für Besucher.
  • Neubürger-Informationen gebündelt: Kita, Schule, Ärzte, Abfall, Vereine, Nahverkehr, Verwaltung.
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Damit nichts veraltet

Erinnerung an Inhaltsprüfungen.

Seiten, Kontaktdaten sowie Vereins- und Gewerbeeinträge lassen sich mit Prüfintervallen und zuständigen Personen versehen.

Intervall

Frei wählbar

Zwischen einem Monat und drei Jahren, je Inhalt einzeln einstellbar.

Zuständigkeit

Person hinterlegen

Je Inhalt ist erfasst, wer für die Prüfung verantwortlich ist.

Voreinstellung

Sinnvolle Startwerte

Seiten jährlich, Vereins- und Gewerbeeinträge halbjährlich, Verwaltungskontakte vierteljährlich.

Übersicht

Was ist fällig?

Eine Fälligkeitsliste in der Verwaltung zeigt, was zu prüfen ist, seit wann und durch wen.

Eine gesetzliche Pflicht für ein solches Erinnerungssystem gibt es nicht. Bei personenbezogenen Kontaktdaten unterstützt es aber die Pflicht zur sachlichen Richtigkeit nach Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO.

Holen Sie das Ortsleben auf die Website.

Wir richten die Zugänge für Vereine und Betriebe ein und zeigen der Verwaltung, wie die Freigabe in zwei Minuten am Tag erledigt ist.